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Obligatorischer Theoriekurs Kanton ZH

Ab dem 1. Juni 2025 ist im Kanton Zürich ein theoretischer Kurs für bestimmte Hundehalter verpflichtend.

Inhalte des Kurses

Die theoretische Ausbildung vermittelt Grundwissen in folgenden Bereichen:

  • Rechtliche Vorgaben zur Hundehaltung

  • Bedürfnisse, Sozialverhalten und Lernverhalten des Hundes

  • Einsatz von Hilfsmitteln in Haltung und Erziehung

  • Bedeutung der Sinne des Hundes im Alltag

  • Zeitlicher und finanzieller Aufwand der Hundehaltung

 

Alle Inhalte entsprechen den offiziellen Vorgaben des Veterinäramts des Kantons Zürich.
Link zu den Lerninhalten (Kanton Zürich)

Durchführung

  • Kursdauer: 2 bis 2,5 Stunden

  • Anschließend: Theoretische Abschlussprüfung
    (Prüfungsfragen basieren auf dem offiziellen Fragenkatalog des Veterinäramts Zürich)

  • Kosten: CHF 150.– (inkl. Prüfung)

Der Kurs findet derzeit ausschliesslich vor Ort statt.

 

Zeitpunkt des Kursbesuchs

Der Kurs ist zu absolvieren:

  • Frühestens 1 Jahr vor der Anschaffung eines Hundes

  • Spätestens 2 Monate nach:

    • Übernahme eines Hundes

    • Zuzug in den Kanton Zürich

 

Wer muss den Kurs absolvieren?

Pflicht besteht für:

  • Ersthundehalter

  • Personen, die in den letzten 10 Jahren keinen Hund auf sich angemeldet hatten

  • Zuzügler aus anderen Kantonen oder dem Ausland

 

Wer ist von der Pflicht befreit?

Keine Kurs- und Prüfungspflicht besteht für:

  • Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Monate ununterbrochen einen Hund gehalten haben

  • Personen, die einen Hund vom Ehe- oder Lebenspartner übernehmen, wenn dieser mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat

  • Sehbehinderte, die einen anerkannten Blindenführhund übernehmen

 

Massgebend sind die Einträge in der zentralen Hundedatenbank. Fehlen diese, sind andere Nachweise zulässig.

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